Straftaten dürfen sich nicht lohnen! Diese Selbstverständlichkeit sollte eigentlich klar sein. Doch leider kommt es vor, dass Täterinnen und Täter, die durch kriminelle Handlungen Vermögen oder Luxusgüter erworben haben, weiterhin von diesen Werten profitieren. Derzeit ist es nämlich äußerst schwierig, ihnen diese unrechtmäßig erlangten Besitztümer zu entziehen. Diese Ungerechtigkeit möchte ich angehen und habe deshalb eine Initiative auf Bundesebene angestoßen.
Warum illegale Vermögenswerte häufig nicht entzogen werden
Derzeit ist es sehr schwer, Kriminellen ihr illegal erlangtes Vermögen zu entziehen. Ein Beispiel: Jemand handelt mit Drogen und kauft sich von den Einnahmen ein Auto. Dieses Auto verkauft die Person, legt noch etwas Geld oben drauf und kauft davon ein anderes Auto. Nach derzeit geltendem Recht kann dieses zweite Auto nicht beschlagnahmt werden, weil nicht mehr unmittelbar das Geld aus Drogenhandel darin steckt, sondern Geld aus einem Autoverkauf.
Diese Ungerechtigkeit wollen wir ändern
Um diese Problematik zu lösen, möchte ich das Recht der Vermögensabschöpfung optimieren. Vermögensabschöpfung bedeutet, dass der Staat Geld oder andere Werte, die durch Straftaten erlangt wurden, einzieht. Bereits 2017 gab es eine Reform des Vermögensabschöpfungsrechts, doch es bestehen weiterhin Lücken und Schwachstellen. Ich arbeite daran, diese Lücken wirksam zu schließen.
Maßnahme: Gesetzesänderung
Ich habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe initiiert, die unter der Federführung Bremens konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen erarbeitet hat: Mehr als 550 Seiten wurden von 100 Praktikerinnen und Praktikern von Amtsgerichten, aus Staatsanwaltschaften und der Rechtspflege zusammengetragen und Anfang Juni der Justizministerkonferenz vorgelegt. Unser Ziel: die rechtlichen Hürden für die Einziehung illegal erlangter Werte zu senken und so effektiver gegen Kriminalität vorzugehen.
Schutz der Opfer stärken
Gleichzeitig möchten wir den Schutz der Opfer verbessern. Das unrechtmäßig erworbene Vermögen soll unter den Opfern aufgeteilt werden. Bisher ist das oft nicht möglich, da der verursachte Schaden häufig höher ist als das Vermögen der Täter. Dies führt zu Privatinsolvenzen, und das verbleibende Vermögen geht an den Insolvenzverwalter. Wir wollen dies in Zukunft anders regeln, um die Opfer bestmöglich zu entschädigen.
Ein wichtiger Erfolg für mehr Gerechtigkeit
Mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bin ich sehr zufrieden. Das sahen auch meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern so. Der von Bremen und Niedersachsen erarbeitete Antrag zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung fand die Zustimmung aller Länder bei der Justizministerkonferenz und soll nun schnellstmöglich vom Bund umgesetzt werden. Bremen wird den Bund hierbei unterstützen, die Arbeitsgruppe soll fortbestehen. Denn Straftaten dürfen sich nicht lohnen und die Opfer müssen besser geschützt werden.
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