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Sollte die AfD verboten werden?

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Die Frage, ob die AfD verboten werden sollte ist durchaus umstritten. Um sich hier positionieren zu können, sollte man die Voraussetzungen für Parteiverbote und die Diskussion um ein Verbot der AfD kennen.

Ist ein Verbot der AfD möglich?

Dass ein solches Verbot möglich, ist ergibt sich aus Art. 21 des Grundgesetzes. Danach ist In der Bundesrepublik das Bundesverfassungsgericht – aus historischen Gründen ausschließlich dieses – berechtigt, die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen und ein Verbot auszusprechen. Der Antrag zur Einleitung des Verbotsverfahrens kann vom Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung gestellt werden. Entsprechend hat am 14.11.2024 eine Gruppe von 113 Abgeordneten verschiedener Parteien einen „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland’“ vorgelegt. Danach soll der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragen, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist, und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke einzuziehen sei, oder hilfsweise festzustellen, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist. Über diesen Antrag hat der Bundestag vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 nicht mehr entschieden. Daher ist es Aufgabe der neuen Abgeordneten, das Thema wieder aufzurufen.

Falls ein Verbotsantrag zulässig beim BVerfG eingebracht wird, müsste der AfD nachgewiesen werden, dass sie als Partei als Ganzes aktiv gegen unsere Verfassung und gegen unsere Werte vorgeht. In Art. 21 Abs. 2 GG heißt es hierzu, dass Parteien, „die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“, durch das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 4 GG) verboten werden können. Bei dem Begriff „freiheitliche, demokratische Grundordnung“ geht es um die drei Grundprinzipien der Würde des Menschen, des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsgebotes. Genau diese werden durch die AfD immer wieder angegriffen und in Frage gestellt (s. hierzu den Blogbeitrag AfD – undemokratisch und verfassungswidrig)

Ist ein Verbotsverfahren gegen die AfD aber auch sinnvoll?

Nach den Erkenntnissen der Gutachten, die im Blogbeitrag zur Verfassungswidrigkeit der AfD genannt wurden, sollte der Nachweis, wie er vom Grundgesetz gefordert wird, für die AfD möglich sein. Da die Entscheidung nicht nur zu einem Verbot der Partei und ihrer Nachfolgeorganisationen führt, sondern auch zu einem sofortigen Mandatsverlust, zum Verbot ihrer Kennzeichen und Propagandamittel sowie in der Regel zum Einzug des Parteivermögens, scheint ein Verbotsverfahren gegen die AfD auch sinnvoll. Verfassungsfeindliche Parteien stellen eine Gefahr für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat dar, sodass ihr Verbot geboten sein kann. Der Ausschluss einer Partei, die mit verfassungswidrigen und damit auch wettbewerbswidrigen Mitteln agiert, sichert die Handlungsfähigkeit der übrigen demokratischen Akteure, rechtsextreme Strömungen in der Gesellschaft wirksam zu bekämpfen.

Aber es gibt auch gewichtige Argumente gegen die Durchführung eines solchen Verfahrens. So ist zu bedenken, dass ein Verbotsverfahren sehr viel Zeit braucht. Bei der NPD hat es 4 Jahre gedauert. Ein Verbotsverfahren, in dessen Zuge sich die Partei als Märtyrerin präsentiert, könnte sie noch größer machen. Ein Scheitern des Verbotsantrags (aus welchen Gründen auch immer) wäre das größte Geschenk für die AfD. Des Weiteren wird vorgebracht, dass eine Partei, der demoskopisch ein Potential von rund einem Fünftel der Wählerschaft zugetraut werde (auf Landesebene bisweilen sogar noch mehr) nicht unproblematisch sei: Zu leicht könne dies als Versuch der etablierten Parteien gesehen werden, eine unliebsame Konkurrentin im Wettbewerb auszuschalten. Die Gegenreaktion der Parteianhängerschaft sei unberechenbar und eine Radikalisierung der Gesellschaft könne nicht ausgeschlossen werden. Und es muss bedacht werden, dass ein Verbot der Partei nicht dazu führt, dass Parteimitglieder und der Anhänger*innen aus der Gesellschaft verschwinden. Die rechtsextreme Einstellung der Wählerschaft bleibt zumindest erst einmal bestehen: Das dahinterstehende Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten.

Vielfach wird daher gefordert, die AfD nicht gänzlich zu verbieten, sondern „lediglich“ von der Finanzierung auszuschließen.

Unabhängig wie man zu einem Verbotsantrag gegen die AfD steht, und ob es zu einem solchen und evtl. zu einem Verbot dieser Partei kommt, ist es aber unser aller Aufgabe zu widersprechen, wenn diese undemokratischen und menschenverachtenden Ideen geäußert werden.

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