Manchmal hört man die Meinung: „Die AfD ist ja demokratisch gewählt, daher ist sie eine demokratische Partei.“ Das ist ein Trugschluss. Auch die NSDAP wurde von vielen Menschen gewählt, sie war aber natürlich nicht demokratisch, sondern hat die Demokratie abgeschafft. Und auch die AFD ist keine demokratische Partei!
Wer bestimmt denn, was demokratisch ist und wie ist das mit der AfD?
Die Antwort ist einfach: unser Grundgesetz. Dort ist geregelt, dass Deutschland ein demokratischer Staat sein muss. Und diese Festlegung kann auch nicht durch eine Verfassungsänderung abgeschafft werden. Ob eine Partei demokratisch ist, muss man an ihren Zielen, ihren Äußerungen und ihrem Verhalten festmachen.
Ein Gutachten des Verfassungsschutzes (s. unten weiterführende Links) belegt, dass in der AfD auf allen Ebenen die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik diffamiert wird sowie der Staat und die Parteien verunglimpft werden. Das Fazit des Gutachtens lautet: Es „liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor“, dass die AfD „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ verfolgt.
Hierfür werden in dem Gutachten und einer Stellungnahme zum Parteiverbotsverfahren gegen die AfD von zahlreichen namhaften Staatsrechtler*innen (s. unten weiterführende Links) diese wichtigen Punkte genannt:
- Mit ihren gehäuften Beschimpfungen, Verdächtigungen, Verleumdungen und Verunglimpfungen des Staates und seiner Repräsentanten macht die AfD die parlamentarisch-repräsentative Demokratie verächtlich. Vielfach werden parlamentarische Entscheidungen als undemokratisch und illegitim verunglimpft. Oder mit Aussagen wie, dass „dem größten westeuropäischen Volk ein Präsident auferzwungen wurde, der diese Position dazu missbraucht, politischen Kitsch samt einer aberwitzigen angeblichen Erbschuld der Deutschen zu verbreiten“, wird die demokratische Legitimität des Bundespräsidenten angezweifelt und unterstellt, dieser sei dem Volk gegen dessen demokratischen Willen aufgezwungen worden. Laut der Stellungnahme zum Parteiverbotsverfahren gegen die AfD geht es „gewichtigen Teilen der Partei nicht mehr um eine scharfe kritische Auseinandersetzung in der Sache“. Stattdessen soll das Vertrauen in die verfassungsmäßige Ordnung „von Grund auf erschüttert“ werden, damit „die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheine“.
- Das Volksverständnis der AfD ist verfassungswidrig
Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Nicht etwa: „Die Würde des deutschen Menschen ist unantastbar.“ Dies wird von AfD-Politiker*innen vielfach missachtet. Sie gehen sogar so weit, dass sie eingewanderte Menschen mit deutschem Pass ausweisen wollen. Im Bundestagswahlprogramm 2025 spricht die AfD offen von „Remigration“ und verwendet immer wieder den Begriff „Umvolkung“. In der Konsequenz bedeuten diese Gedanken Massenabschiebungen. Wer eine Gesellschaft will, in der bestimmten Gruppen von Menschen ein von vornherein abgewerteter rechtlicher Status zugeschrieben wird, wendet sich gegen die Garantie der Menschenwürde.
Das politische Ziel der AfD ist die Bewahrung einer „kulturell homogenen deutschen Einheit“. Als Differenzierungsmerkmal knüpft die Partei an die „kulturelle Herkunft“ an, die sie als unveränderliches Wesensmerkmal und Teil der „deutschen Identität“ versteht. Dieser von der AfD vertretene völkisch-abstammungsmäßige Volksbegriff ist verfassungswidrig.
- Die AfD stellt den Rechtsstaat in Frage
Auch die Bestimmung des Grundgesetzes, wonach Deutschland ein Rechtsstaat ist, kann nicht abgeschafft werden. Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die öffentliche Gewalt an das Recht gebunden ist und dass diese Bindung durch unabhängige Gerichte kontrolliert wird (Gewaltenteilung). Diese durch das Rechtsstaatsprinzip garantierte Gewaltenteilung wird in der AfD abgelehnt und das staatliche Gewaltmonopol wird infrage gestellt.
Was ist die Konsequenz aus diesen Feststellungen?
Eine Möglichkeit ist ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht (s. hierzu den Blog „Sollte die AFD verboten werden“). Darüber ob ein solcher Verbotsantrag gestellt werden soll, gibt es verschiedene Meinungen. Mit Sicherheit wird dies im gerade neu konstituierten Bundestag Thema sein. Aber unabhängig von einem solchen Verbotsantrag ist es unser aller Aufgabe immer und überall solchen undemokratischen und menschenverachtenden Ideen, wo immer sie geäußert werden, entschieden zu widersprechen.
Weiterführende Links:
- Verfassungsschutzgutachten zur AfD: https://netzpolitik.org/2025/verdachtsfall-rechtsextremismus-wir-veroeffentlichen-das-1-000-seitige-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/
- Stellungnahme zum Parteiverbotsverfahren gegen die AFD: https://verfassungsblog.de/stellungnahme-parteiverbotsverfahren-afd/
Foto: AdobeStock_179970522