Sicherheit und Sauberkeit

Sichere und saubere Stadt Bremen – Das Beispiel Hauptbahnhof zeigt, wie es sozialverträglich gelingt

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Sicherheit und Sauberkeit sind entscheidend für die Lebensqualität einer Stadt. Wenn sich Menschen sicher fühlen, wirkt sich das positiv auf das Zusammenleben aus. Besonders an Orten, wo viele Menschen zusammenkommen und die auch Anlaufstellen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen sind, entstehen Herausforderungen. Diese Orte leiden unter Problemen wie Verunreinigungen und Störungen der öffentlichen Ordnung etwa durch aggressives Betteln.

Der Bremer Hauptbahnhof zählt zu den schönsten und modernsten Bahnhöfen Deutschlands. Täglich nutzen rund 150.000 Bahnreisende den Bahnhof, hinzu kommen mehrere hunderttausend Fahrgäste der Bremer Straßenbahn AG, die auf dem zentralen Bahnhofsplatz umsteigen. An diesem Ort treffen viele Menschen auf engem Raum zusammen, darunter auch viele in schwierigen Lebenslagen. Dabei entstehen Beschwerdelagen, etwa durch öffentlichen Drogenkonsum, Drogenbesteck, Fäkalien, Vermüllung oder Konflikte, die hohe Anforderungen an Sicherheit und Sauberkeit des öffentlichen Raums stellen. Denn der Hauptbahnhof soll ein Ort für alle Menschen sein.

Der Senator für Inneres und Sport gründete 2018 die Sicherheitspartnerschaft Hauptbahnhof, um Sicherheit und Aufenthaltsqualität zu verbessern. Seither wurden ressortübergreifend verschiedene Maßnahmen entwickelt und umgesetzt:

  • Mehr Hilfsangebote für Betroffene
  • Verstärkte Streifenpräsenz
  • Behördenübergreifende Kontrollen
  • Erweiterte Videoüberwachung
  • Häufigere Reinigungen
  • Verbesserte Beleuchtung

Zudem wurden Hilfsangebote für Menschen in schwierigen Lebenslagen ausgebaut und gezielt an zentralen Stellen eingerichtet. Es entstanden akzeptierte Aufenthaltsorte für bestimmte Personengruppen, etwa für Menschen mit Alkoholproblemen am Nelson-Mandela-Park und für Szeneangehörige in der Friedrich-Rauers-Straße. Diese Maßnahmen haben die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert und positive Auswirkungen auf die Kriminalitätsrate gezeigt: Erstmals seit Jahren gehen die Straftaten im Bahnhof und im Bahnhofsumfeld zurück.

Um diese positive Entwicklung fortzusetzen und auf bestehende Herausforderungen zu reagieren, hat der Senator für Inneres und Sport erfolgreiche Schlüsselmaßnahmen identifiziert, die seit Frühjahr 2025 weiterentwickelt werden. Drei Schwerpunkte stehen dabei im Mittelpunkt:

1. Streifenpräsenz und engere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Bahnhofsquartier

Das Sicherheitskonzept Hauptbahnhof umfasst unter anderem die Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere Drogenhandel und Raubdelikte, sowie eine Ausweitung der Streifenpräsenz durch ortskundige Beamte mit der „Task Force Hauptbahnhof“. Seit dem 3. Juni 2024 gibt es zudem die „Quattro-Streife“ im Rahmen der Sicherheitskooperation Hauptbahnhof. Dabei laufen Einsatzkräfte der Polizei Bremen, der Bundespolizei, des Ordnungsdienstes Bremen und der DB Sicherheit gemeinsam Streife – wochentags von 7 bis 11 Uhr und von 16 bis 20 Uhr.

Für das Jahr 2024 konnte dadurch ein leicht positiver Trend beim Rückgang allgemeiner Straftaten im Bahnhofsbereich verzeichnet werden. Nach jahrelangem Anstieg ist die Zahl der Straftaten im Bremer Hauptbahnhof gesunken. Im Jahr 2024 wurden 15 Prozent weniger Straftaten verübt als im Vorjahr. Dies ist auch auf die erhöhte Polizeipräsenz im Bahnhof und im umliegenden Gebiet zurückzuführen.

Aufgrund der positiven Wirkungen dieser Streifenpräsenz – sowohl bei der Kriminalitätsbekämpfung als auch beim subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen – wird die Quattro-Streife im Frühsommer 2025 ausgeweitet. Dann sollen die Einsatzkräfte auch freitags- und samstagabends Streife laufen.

Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei, Ordnungsdienst, DB-Sicherheit und Landespolizei im Rahmen der „Sicherheitskooperation Hauptbahnhof“ unter Leitung des Innensenators verstärkt. Diese beinhaltet einen regelmäßigen Austausch auf Arbeits- und Führungsebene, um Maßnahmen gezielter an die aktuelle Lage anpassen zu können. Beispiele hierfür sind die Ausweitung der Quattro-Streife, die Erweiterung der Waffenverbotszone auf einen 24/7-Betrieb sowie die systematische Zusammenarbeit zur verbesserten Abschiebung von Intensivstraftätern.

2. Ausweitung der Waffenverbotszone, Beibehaltung des Alkohol- und Drogenkonsumverbotes

Waffenverbotszonen tragen wesentlich zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum bei, besonders an Orten mit erhöhter Kriminalität. Sie dienen der Abschreckung, da bereits das Mitführen einer Waffe eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zudem schaffen sie eine rechtliche Grundlage für verstärkte Kontrollen und erleichtern das Einschreiten bei Verstößen.

Die Waffenverbotszone im Bahnhofsumfeld gilt seit dem 1. Februar 2009 für ein bestimmtes Gebiet rund um den Bremer Hauptbahnhof, allerdings nur von 20 bis 8 Uhr. Gemäß der Verordnung des Senats der Freien Hansestadt Bremen und des Stadtamts Bremen ist dort das Führen von Waffen und besonders gefährlichen Gegenständen verboten. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 325 Euro geahndet.

Seit November 2024 gilt auch im Bahnhofsgebäude eine befristete Waffenverbotszone, zunächst bis Ende April 2025. Aufgrund der hohen Verfügbarkeit von Waffen, insbesondere Messern, und der zunehmenden Aggressivität an Orten mit hohem Personenaufkommen soll die Waffenverbotszone auf den gesamten Bereich des Bahnhofsumfelds ausgeweitet werden – einschließlich Gebäude, Bahnsteige, Nordausgang, ZOB und Contrescarpe.

Viele Gewalt- und Straftaten stehen in Verbindung mit Alkoholkonsum. Alkoholisierte Personen im öffentlichen Raum führen zudem regelmäßig zur Verunsicherung von Passanten und können zu Verunreinigungen durch herumliegende Flaschen und Dosen sowie zu öffentlichem Urinieren führen. Trotz zahlreicher Beschwerden über dauerhaft im Bahnhofsbereich verweilende Menschen mit Alkohol- oder Drogenkonsum haben umfangreiche ordnungs- und sicherheitsrechtliche Maßnahmen, unterstützt durch Hilfsangebote, nicht zu einer Verringerung der Beschwerden geführt.

Zu den Hilfsangeboten zählen:

  • Verlängerte Öffnungszeiten der Szenetreffs
  • Mehrsprachige Straßensozialarbeit
  • Einrichtung von Toleranzflächen für Szeneangehörige
  • Ausbau des Toilettenangebots

Seit Oktober 2023 gilt daher ein gesetzliches Alkohol- und Drogenkonsumverbot an den Haltestellen des Bremer Hauptbahnhofs und in dessen Umfeld. Ziel ist es, dass die Haltestellen nicht mehr zum Konsum von Drogen und Alkohol genutzt werden. Aufgrund positiver Rückmeldungen soll dieses Gesetz beibehalten werden. Im Bahnhof selbst soll ab Mitte Mai ein vollständiges Alkoholkonsumverbot gelten. Wegen der beschriebenen Probleme wird insbesondere für den Bahnhofsvorplatz eine Ausweitung des Konsumverbotes angestrebt.

3. Städtebauliche Attraktivierung des Bahnhofsumfelds

Die Bahnhofsvorstadt, besonders der östliche Teil, ist geprägt von heruntergekommenen Immobilien, Vermüllung, Leerständen, vernachlässigten Gebäuden und schlecht funktionierenden öffentlichen Räumen. Gleichzeitig leben und arbeiten hier mehrere hundert bis tausend Menschen, und ebenso viele pendeln täglich durch diesen Bereich.

In Stadtteilen mit ähnlichen Voraussetzungen wurden bereits gute Erfahrungen mit städtebaulichen Verbesserungen im Rahmen der sozialen Stadtentwicklung gemacht. Stadtteile wie Osterholz-Tenever oder Blumenthal profitieren von einem ressortübergreifenden Ansatz mit Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Wohnqualität. Ein besonderer Vorteil ist, dass ausgewiesene Fördergebiete der „Sozialen Stadt“ Bundesmittel einwerben können. Daher wird angestrebt, die Bahnhofsvorstadt Ost als städtebauliches Fördergebiet auszuweisen und die erforderlichen Vorprüfungen einzuleiten.

Das Tivoli-Gebäude einschließlich des Vorplatzes ist besonders von Problemen betroffen: Leerstand, eine andauernde Baustelle im ehemaligen Gartencenter, mit Graffiti beschmierte Rolläden eines geschlossenen ehemaligen Sexshops, Müll sowie kaputte und ungenutzte Fahrradständer tragen gemeinsam mit einem schlecht gestalteten Vorplatz zu einem verwahrlosten Eindruck bei. Durch das im Tivoli angesiedelte Beratungsangebot der „Comeback GmbH“ halten sich zudem regelmäßig Szeneangehörige auf, die vor Ort Drogen oder Alkohol konsumieren und dadurch Passanten und Pendler verunsichern.

Im Rahmen des Aktionsplans Hauptbahnhof sowie seit 2024 in der „AG Tivoli“ der Sicherheitspartnerschaft Hauptbahnhof wurden ressortübergreifende Maßnahmen vereinbart, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Dazu gehören:

  • Die bereits erfolgte Modernisierung der Gehwegbeleuchtung unter den Arkaden
  • Die für Frühjahr 2025 geplante Erneuerung des Außenanstrichs der Erdgeschossfläche unter den Arkaden
  • Die Entfernung nicht genutzter und beschädigter Fahrradbügel
  • Der Planungsbeginn für die Umgestaltung des Vorplatzes

Die Zusammenarbeit soll auf das gesamte Gebiet der Bahnhofsvorstadt ausgeweitet werden. Eine integrierte städtebauliche Entwicklung, beispielsweise durch ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) für das Bahnhofsviertel, wird geprüft.

Eine weitere zentrale Maßnahme ist die kontinuierliche Verbesserung des Beleuchtungskonzepts im Bahnhofsquartier. Dunkle, wenig belebte und schlecht einsehbare Orte werden von Kriminellen bevorzugt als Rückzugs- und Tatorte genutzt. Zudem beeinträchtigen sie das Sicherheitsgefühl der Menschen. Die sogenannte „adaptive Beleuchtung“ durch Erhellung entsprechender Orte trägt wesentlich zur Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität bei.

Entsprechende Maßnahmen werden in der AG Licht unter Leitung der Sicherheitspartnerschaft Hauptbahnhof in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßen und Verkehr, der Polizei Bremen, Beiräten, Ortsämtern und Anliegern geprüft. Ziel ist es, nicht nur die Helligkeit, sondern auch das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum zu verbessern und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen.

Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Keine nächtliche Absenkung der Beleuchtung um 50% mehr im Bahnhofsquartier
  • Umrüstung von konventioneller auf LED-Beleuchtung in verschiedenen Bereichen:
    • Gustav-Deetjen-Allee (Tunnelseite stadtauswärts, zusätzliche Leuchte)
    • An der Weide
    • Löningstraße/Gerhardhof
    • Hillmannstraße/Philosophenweg
    • Birkenstraße
    • Nelson-Mandela-Park auf Höhe der Fahrradparkplätze (zusätzliche Leuchte)
  • Regelmäßiger Grünschnitt bei Leuchten, die von Bäumen umwachsen werden
  • Erneuerung der Leuchten unterhalb der Hochstraße durch LED-Leuchten bis Herbst 2025

Aufgrund der sich ständig verändernden Kriminalitätslage im Bahnhofsquartier ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung und abgestimmte Anpassung der getroffenen Maßnahmen und Schwerpunkte erforderlich. Dies wird gewährleistet durch:

  • Engen Austausch mit Einsatzkräften vor Ort
  • Regelmäßige Gespräche mit benachbarten Bereichen wie Streetwork und Anwohnern im Bahnhofsquartier
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden anderer Städte und Länder, um von bewährten Praxisbeispielen zu lernen.

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Autor*in

Ulrich Mäurer (72) ist seit 2008 Senator für Inneres des Landes Bremen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Marburg und Bremen trat Mäurer 1986 als Assessor in den bremischen Justizdienst ein. 1987 übernahm er die Leitung des Ausbildungs- und Prüfungsamtes für die einstufige Juristenausbildung. 1988 wurde er zunächst Abteilungsleiter, 1997 Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung. Mäurer trat 1970 in die SPD ein. Er ist dienstältester Senator und hat sich in dieser Funktion mit Rockern, Salafisten, Familienclans und dem Profifußball angelegt. Seit 2014 macht er sich für eine Kostenbeteiligung der DFL bei erhöhtem Polizeiaufwand bei Hochrisiko-Fußballspielen stark. Seit Sommer 2021 setzt sich der Jurist zudem für ein weitgehendes Werbeverbot für Sportwetten ein – zum Schutz der suchtgefährdeten Spieler und Spielerinnen. Mäurer stammt aus der Eifel, ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. In seiner Freizeit ist er begeisterter Läufer und Handwerker.

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